Kosten für die Gemeinde bereits während des Bauvorhabens ?

Quelle: Amtliche Mitteilung, Ausg, v. 7. Juli 2019, zugestellt per Post

Punkt 2.6 des BRV besagt, dass allfällige Kosten, die durch im Zuge des Bauvorhabens notwendigen Verlegung von Leitungen, Kanäle, Erdeinbauten, usw. anfallen, durch den Baurechtsgeber (die Gemeinde) übernommen werden.

Warum sollen derartige Kosten vom Baurechtsgeber (Gemeinde) übernommen werden? Bgm. Mag. Christoph Wolf, M.A. hat mehrmals (öffentlich) argumentiert, dass der Gemeinde keine Kosten entstehen werden („nur Vorteile“).

Wurden hier der Gemeinderat und die BürgerInnen vom Bürgermeister möglicherweise unvollständig informiert, um letztlich in überbordendem Aktionismus rasch und ohne viel Federlesens eine doch im Grunde zweifelhafte Maßnahme durchzuziehen?

Die Möglichkeit anfallender ungeplanter Kosten ist daher nicht aus- sondern eher einzuschließen. Auch die Situation des hinter dem Gebäude im Untergrund „eingebaut“ verlaufenden Ortsbaches birgt Potential um unabsehbare Kosten zu generieren. Wir verweisen auf die entstandenen Mehrkosten durch die Ortsbachsanierung im Zuge der Vorplatzgestaltung Rathaus im Jahr 2018/2019.

 

 

 

Über diese Initiative

Die Initiative Zukunft Hornstein ist ein Dialog- und Bürgerforum für die Menschen der Gemeinde Hornstein.

Wir sind ehrenamtlich engagiert und haben es uns zum Ziel gesetzt, die Entwicklungen in Hornstein zu verfolgen, darüber zu informieren, Ideen einzuholen sowie selbst einzubringen, kritisch zu hinterfragen und zur Diskussion zu stellen.

Anmelden

Anmelden