Kosten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses?

Auch in Punkt 5.1 des BRV werden Kosten für die Gemeinde sichtbar:

Sämtliche Kosten, Gebühren sowie eine Lastenfreistellung , die mit der Löschung des Baurechts verbunden sind, trägt der Baurechtgeber.

Weshalb trägt diese Kosten der Baurechtsgeber und weshalb sprach Bgm. Mag. Christoph Wolf, M.A. davon, dass das gesamte Projekt auf 100 Jahre keine Kosten generiert?

Über diese Initiative

Die Initiative Zukunft Hornstein ist ein Dialog- und Bürgerforum für die Menschen der Gemeinde Hornstein.

Wir sind ehrenamtlich engagiert und haben es uns zum Ziel gesetzt, die Entwicklungen in Hornstein zu verfolgen, darüber zu informieren, Ideen einzuholen sowie selbst einzubringen, kritisch zu hinterfragen und zur Diskussion zu stellen.

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