Warum ist die IZH gegen die Baurechtslösung für die Alte Schule?

Für die IZH ist die Baurechtslösung eine Möglichkeit unter vielen anderen, die bislang nicht dikutiert wurden.

Mit der Vergabe des Baurechts auf 100 Jahre hat die Gemeinde sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten für die Alte schule abgegeben.

Im vorliegenden Baurechtsvertrag ist entsprechend § 4 des Baurechtsgesetzes keine auflösende Bedingung enthalten, das heißt, dass die Gemeinde von sich aus den Vertrag nicht vorzeitig auflösen kann, außer der Baurechtsnehmer ist mit dem Baurechtszins über 2 Jahre in Verzug (was auch dem Baurechtsgesetz entspricht).

Somit entsprechen alle Behauptungen, dass die Gemeinde jederzeit von sich aus (das heißt vor Ablauf der 100 Jahre) das Gebäude wieder zum Eigenbedarf aus dem Baurecht herauslösen kann, nicht den Tatsachen.

Die Alte Schule ist denkmalgeschützter und damit historischer Teil des Dorfangers, wird aber seines eigentlichen Charakters, nämlich Bildungsstätte und Ort an dem Regeln des Miteinanders für Generationen verhandelt wurden, beraubt. Somit kann von einer nachhaltigen Raum- und Kulturentwicklung im Dorfzentrum nach Abschluß und Bestätigung des Vertrages durch die Gemeindeaufsichtsbehörde der Bgld. Landesregierung keine Rede mehr sein.
Vielmehr setzt sich der mit dem Verkauf des Arzthauses begonnene Trend fort, dass das Dorfzentrum komerziellen Interessen unterworfen wird und keinerlei Bezug zur eigentlichen Funktion einer offenen Begegnungszone für unterschiedliche gemeinschaftliche Aktivitäten aufweist.

Kommentare anzeigen (0)

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über diese Initiative

Die Initiative Zukunft Hornstein ist ein Dialog- und Bürgerforum für die Menschen der Gemeinde Hornstein.

Wir sind ehrenamtlich engagiert und haben es uns zum Ziel gesetzt, die Entwicklungen in Hornstein zu verfolgen, darüber zu informieren, Ideen einzuholen sowie selbst einzubringen, kritisch zu hinterfragen und zur Diskussion zu stellen.

Anmelden

Anmelden